AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseverträgen durch Cruise-Kompass | Oliver Götzinger
1. Anwendungsbereich
1.1. Cruise-Kompass | Oliver Götzinger, nachfolgend „Cruise-Kompass“ genannt, ist Reisevermittler und vermittelt den Vertragsabschluss eines Reisevertrages zwischen dem Kunden und den jeweiligen Leistungserbringern (Veranstalter, wie z.B. Kreuzfahrtgesellschaft/Reedereien, etc.). Die Reiseverträge kommen ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und den gebuchten Leistungserbringern unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Leistungserbringers zustande.
1.2. Es kommt mit Cruise-Kompass lediglich ein Vermittlungsauftrag zustande. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für meine Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Die Durchführung der gebuchten Reise und/oder weiterer gebuchten Leistungen ist alleinige Pflicht des gebuchten Leistungserbringers zu dessen Vertrags- und Reisebedingungen.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger erhält der Reiseanmelder im Vorfeld der Buchungsanmeldung. Diese müssen durch den Reiseanmelder auch im Namen aller Reiseteilnehmer bestätigt werden. Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich den jeweiligen Teilnehmern/Reisenden überlassen, sich über die für die Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages maßgeblichen Fragen zu informieren, sofern diese über die von der Cruise-Kompass erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen hinausgehen.
2. Buchungsauftrag / Vermittlungsauftrag
2.1. Der Auftrag an Cruise-Kompass, eine Kreuzfahrt oder sonstige touristische Leistung zu besorgen, erfolgt über die von Cruise-Kompass selbst betriebenen Internetseiten, per e-Mail, verschiedene Formen der sozialen Medien (z.B. Facebook.com, Instagram.com etc.) oder Telefon/WhatsApp. Der Kunde gibt im ersten Schritt einen Angebotserstellungsauftrag ab. Angebote sind grundsätzlich bezüglich Preis und Verfügbarkeit bis zur Buchung freibleibend. Die Preise der angebotenen Reisen werden ausschließlich vom Veranstalter alleine festgelegt. Wenn das Angebot zusagt, kann ein Buchungsauftrag durch den Kunden schriftlich, mündlich oder elektronisch – online oder per E-Mail erfolgen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Reiseveranstalter dem Kunden schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail die Buchung/Festbuchung - selbst oder über Cruise-Kompass - bestätigt. Durch die Nutzung der oben genannten Kommunikationskanäle kann es vorkommen, dass der Buchungswunsch des Kunden händisch/offline durch Cruise-Kompass an die jeweilige Reederei/Veranstalter zeitverzögert weitergegeben werden muss bzw. eine Option/Festbuchung erst durch die zeitverzögerte Weiterleitung des Buchungswunsches an die Reederei erfolgt. Cruise-Kompass haftet hier in keinem Fall für etwaige Schäden (z.B. Preisänderungen, Verfügbarkeiten, etc.) durch eine zeitlich verzögerte Weitergabe, da auch ein Vertrag erst nach Bestätigung durch den Reiseveranstalter entsteht. Dieser spezielle Haftungsausschluss gilt ebenso im Rahmen aller anderen oben genannten Übermittlungsformen von Buchungsaufträgen. Bei einem späteren Rücktritt können für den Kunden Stornogebühren anfallen.
Die vertragliche Pflicht von Cruise-Kompass ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Reiseleistung bzw. der einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflicht von Cruise-Kompass, sondern ist Pflicht der vermittelten Leistungsträger (Veranstalter). Dem Kunden werden vor Festbuchung bzw. vor Erteilung des verbindlichen Buchungsauftrages stets und im Rahmen aller Buchungswege (und unabhängig davon, ob mit oder ohne Beratung), die rechtlich notwendigen vorvertraglichen Informationen (inkl. u.a. AGB des Reiseveranstalters, AGB von Cruise-Kompass, Formblatt zur Pauschalreise, etc.) zur Verfügung gestellt.
2.2. Wir informieren hiermit den Kunden darüber, dass diese Vertragstexte (insbesondere die jeweils aktuelle Version bei Buchung der AGB des Veranstalters und AGB von Cruise-Kompass) nach Vertragsabschluss nicht automatisch gespeichert werden. Wir raten dem Kunden deshalb, sich den Vertragstext bei der Buchung abzuspeichern. Der Kunde steht auch für alle in dem Angebot aufgeführten Teilnehmer sowie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
2.3. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Leistungserbringer bzw. der Cruise-Kompass ggf. unverzüglich auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
3. Bezahlung
3.1. Zahlungsaufforderungen werden in der Buchungsbestätigung/Rechnung des Veranstalters bekanntgegeben. Werden hier etwaige Gebühren für einzelne Zahlungsformen vom Veranstalter erhoben, liegt die Verantwortung - u.a. bezüglich der Rechtmäßigkeit dieser - ausschließlich beim Veranstalter. Die Bezahlung erfolgt je nach Reiseveranstalter per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte direkt an den Reiseveranstalter (Direktinkasso) oder per Überweisung an Cruise-Kompass oder einem Kooperationspartner bzw. Abwicklungsbeauftragten (Agenturinkasso). Durch termingerechte Zahlung wird gewährleistet, dass der Reisende seine Reiseunterlagen rechtzeitig vor Abreise erhält.
3.2. Bei Zahlungen direkt an Cruise-Kompass, einem Kooperationspartner bzw. Abwicklungsbeauftragten wird zunächst eine Anzahlung von 20% fällig. Sieht der Veranstalter eine höhere oder auch niedrigere Anzahlung als 20% vor, gelten die Zahlungsbedingungen des Veranstalters. Bis spätestens 6 Wochen vor Abreise wird der Restbetrag fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, die 6 Wochen vor Abreise erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Bei Zahlungen direkt an den Veranstalter, gelten die jeweiligen Zahlungskonditionen des Reiseveranstalters. Diese finden Sie in den jeweiligen AGB des Veranstalters.
3.3. Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Kunden gegen Cruise-Kompass oder dem Reiseveranstalter.
4. Informationen und Reiseunterlagen
4.1. Bei Kreuzfahrten hat der Kunde nach Erhalt der Reisebestätigung den Check-in online oder offline selbst vorzunehmen. Cruise-Kompass übernimmt nicht die Vervollständigung und das Ausfüllen des Reisemanifests/Check-In-Unterlagen oder von Fragebögen bez. des Gesundheitszustandes der Kunden. Dem Kunden werden die notwendigen Formulare durch Cruise-Kompass oder Reederei/den Veranstalter zwar zur Verfügung gestellt, die ausgefüllten Unterlagen (inkl. der persönlichen Daten) sind dann vom Kunden direkt an die Reederei/den Veranstalter zu geben. Cruise-Kompass erlangt somit keine Kenntnis besonders vertraulicher Daten des Kunden (z.B. Gesundheitsdaten). Die Reiseunterlagen werden durch die Leistungserbringer nach erfolgtem Check-in entweder an Cruise-Kompass oder einem Partner zugestellt und von dort an den Kunden weitergeleitet oder der Kunde erhält diese direkt vom Veranstalter.
4.2. Die Reiseunterlagen („Schiffsvoucher“, Flugticket, etc.) erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung des Reisepreises ca. 10 Tage vor Einschiffung in der Regel per E-Mail oder per Post. Sollte der Kunde die Reisedokumente nicht innerhalb dieser Frist erhalten, hat er Cruise-Kompass umgehend zu informieren.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Jeder Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Etwaige Stornogebühren richten sich nach den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. des Versicherungsanbieters. Maßgebend ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung. Stornierungen und Umbuchungen können über Cruise-Kompass (zwischen 10 und 16 Uhr) oder direkt über den Veranstalter abgewickelt werden.
5.2. Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
5.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken bei Flugreisen ist ausgeschlossen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Reiseabbruchversicherung).
7. Versicherungen
Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Cruise-Kompass empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Bei Abschluss einer Reiseversicherung kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Versicherer zustande. Es gelten die AGB und die jeweiligen Produktinformationen des Versicherers.
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder -vermittlern: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Deutschland
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
8.1. Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften hervorgehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
8.2. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilt Cruise-Kompass zu Fragen aus Ziffer 8.1. gewissenhaft vor einer Buchung Auskunft, kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen. Cruise-Kompass weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Auswärtigen Amtes oder der Seite des jeweiligen Außenministeriums des Heimatlandes des Kunden.
9. Rückvergütung , zusätzliches Bordguthaben, etc.
Cruise-Kompass gewährt - bis auf weiteres - für die Buchung einer Reise über Cruise-Kompass eine Rückvergütung/zusätzliches Bordguthaben auf den Reisepreis ausgewählter Veranstalter/Reedereien. Für Reisen mit AIDA Cruises ist dies aktuell nicht möglich. Die Rückvergütung/das zusätzliche Bordguthaben wird in Form einer Überweisung bei Antritt der zugehörigen Reise auf ein Bankkonto des Kunden (bzw. des im Rahmen der Buchung durch den Kunden gegenüber der Cruise-Kompass benannten Empfängers) - stellvertretend für alle Reisenden dieser Reise - ausbezahlt (Fälligkeit somit auch erst im Falle und im Zeitpunkt des Antritts der gebuchten Reise). Die Überweisung selbst auf das Bankkonto des Kunden bzw. des im Rahmen der Buchung durch den Kunden gegenüber Cruise-Kompass benannten Empfängers erfolgt innerhalb von den fünf - dem Antrittstag der Reise folgenden - Bankarbeitstagen der Bank von Cruise-Kompass.
Die Rückvergütung/das zusätzliche Bordguthaben ist kein Rabatt auf oder eine Reduktion des vom Veranstalter/der Reederei festgelegten Reisepreises, sondern ein ausschließliches Dankeschön von Cruise-Kompass als Reisevermittler der jeweilig gebuchten Reise.
Die Rückvergütung/das zusätzliche Bordguthaben ist abhängig vom Reisepreis und variiert nach Veranstalter/Reederei und/oder laufender Vertriebsaktionen. Die Höhe der Rückvergütung/des zusätzlichen Bordguthabens wird individuell für jede Reise ermittelt und dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilt. Cruise-Kompass behält sich die Änderung/Anpassung dieses Angebots jederzeit vor.
Als Reisepreis im Sinne der Rückvergütung/des zusätzlichen Bordguthabens definiert sich der Kreuzfahrtumsatz und etwaige zugehörige Anreisepakete (Basis-Leistung = Flug Economy-Class, etc.) der gleichen Reederei – nach Abzug aller Rabatte und etwaiger Gutscheine. Ausgeschlossen und nicht als Bestandteil des für die Berechnung relevanten Reisepreises gelten Neben- und Zusatzkosten (wie z.B. Hotelservicegebühren, Servicegebühren, Steuern, Trinkgelder, Ausflüge, Getränkepakete, Internetpakete, Wellness-Anwendungen, Reiseversicherungen, Vor- und Nachprogramme, Mehrkosten durch Upgrade auf eine höhere Flugklasse - wie z.B. Premium Eco-, Business- oder First-Class - oder 1. Klasse bei Bahnleistungen, Busan- und -abreisen, Parkplätze, etc.) bzw. generell nachträgliche Erweiterungen bzw. preislichen Aufwertungen der ursprünglichen Buchung (z.B. spätere Zubuchung von Flügen, Änderungen der Kabinenkategorien, etc.). Als nachträgliche Erweiterung bzw. nachträgliche preisliche Aufwertung gilt auch eine vollständige Umbuchung der ursprünglichen Buchung (auch bei einer neuen Buchungsnummer), wenn diese einen höheren Reisepreis aufweist als die ursprüngliche Buchung.
Bei einer Umbuchung mit einem neuen niedrigeren Reisepreis kann sich auch die Höhe der Rückvergütung/des zusätzlichen Bordguthabens verringern. Dies wird im Rahmen der Umbuchung an den Kunden kommuniziert.
Die Höhe der Rückvergütung/des zusätzlichen Bordguthabens kann für den reinen Kreuzfahrtpreis und ein etwaiges Anreisepaket unterschiedlich sein. Ebenso kann die Rückvergütung/das zusätzliche Bordguthaben auch unterschiedlich sein, je nachdem ob der Kunde eine Beratung oder keine Beratung in Anspruch genommen hat.
Davon unberührt bleiben aber Bordguthaben-Angebote der Reedereien/Veranstalter selbst.
Bei AIDA sind Bordguthaben und Kundenbonus nur in speziellen Aktionen oder Tarifen des Veranstalters verfügbar.
Bei einer Stornierung der Buchung, gleich aus welchem Grund, verfällt der Anspruch auf die Rückvergütung/das zusätzliche Bordguthaben. Ebenso verfällt der Anspruch auf die Rückvergütung/das zusätzliche Bordguthaben , wenn die Reederei/der Veranstalter an Cruise-Kompass keine Provision für die Vermittlung der relevanten Reise bezahlt. Sollte es im Rahmen einer Buchung zu Zahlungsschwierigkeiten oder -verzögerungen im Zusammenhang mit dem Reisepreis kommen - die der Buchende/Reisende zu vertreten hat - oder der Buchende/Reisende eine Umbuchung (gleich aus welchem Grund) bzw. Änderung einer Reise wünschen (z.B. Veränderung des Reisezeitraums, Änderung oder Anzahl der Reisenden, Änderung Kabinenkategorie, Einlösung von Gutscheinen, o.ä.), behält sich Cruise-Kompass vor – aufgrund des entstehenden administrativen Mehraufwands – die zuvor genannte Rückvergütung/das zusätzliche Bordguthaben teilweise oder ganz zu streichen. Dies gilt auch im Falle einer Neubuchung/Umbuchung u.a. mit Guthaben/Gutschein aufgrund einer Reiseabsage durch den Veranstalter oder auch bereits bei einer Umbuchungsanfrage durch Cruise-Kompass beim jeweiligen Veranstalter auf Wunsch des Buchenden/Reisenden, auch wenn das Umbuchungsangebot durch den Buchenden/Reisenden schlussendlich nicht angenommen wird und es bei der ursprünglichen Buchung verbleibt.
Sollte Cruise-Kompass - trotz zweifacher Aufforderung des Kunden per e-Mail - bis zum Tag der Abreise der jeweiligen Reise/Buchung keine vollständige Bankverbindung zur Überweisung der Rückvergütung/des zusätzlichen Bordguthabens vorliegen, verfällt der Anspruch des Kunden auf Auszahlung der Rückvergütung/des zusätzlichen Bordguthabens.
Übernahme von Buchungen auf Schiffen (direkt bei der Reederei/beim Veranstalter; z.B. während einer Kreuzfahrt) oder bei Reedereien/Veranstaltern direkt: Wird die Agenturnummer von Cruise-Kompass bei bzw. vor der Buchung an Bord oder bei Kontaktaufnahme mit der Reederei/dem Veranstalter angegeben und die optionierte/gebuchte Reise der Agenturnummer von Cruise-Kompass erfolgreich (nur bei Provisionszahlung durch die Reederei/den Veranstalter an uns) zugeordnet, gewähren wir entsprechende Rückvergütung/Bordguthaben (analog einer Buchung direkt über/bei uns). Für diese Buchungen gelten auch alle anderen oben genannten Bedingungen für die Rückvergütung/das zusätzliche Bordguthaben. Die gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Beratung (z.B. Bereitstellung vorvertraglicher Informationen, etc.) liegen in diesem Falle aber weiterhin bei der Reiseberatung(sstelle) des jeweiligen Veranstalters.
10. Datenschutz
Für Cruise-Kompass ist der Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer persönlichen Daten von sehr großer Wichtigkeit. Für Details wird hier auf unsere umfangreiche Datenschutzerklärung verwiesen, welche unter www.cruise-kompass.de/datenschutz zu finden ist.
11. Haftung
11.1. Cruise-Kompass haftet aus diesem Vermittlungsvertrag grundsätzlich nur für Schäden, die dem Kunden infolge einer von Cruise-Kompass vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die vermittelte Reiseleistung zu besorgen, sich zu diesem Zweck um den Vertragsabschluss zu bemühen, die erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben und den Hauptvertrag ordnungsgemäß abzuwickeln. Für Schäden, die dem Kunden während der Reise entstehen, haftet Cruise-Kompass als Vermittler nicht. Die Haftung von Cruise-Kompass im Falle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von Cruise-Kompass bleibt hiervon unberührt. Cruise-Kompass haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen.
11.2. Unterstellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Cruise-Kompass nimmt an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung kann aus diesem Grund von unseren Kunden nicht in Anspruch genommen werden.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
12.2. Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder dem begründeten Verdacht, dass ein Verstoß vorliegt, ist Cruise-Kompass jederzeit berechtigt, den jeweiligen Kunden von der Nutzung dieser Website und/oder Dienstleistungen auszuschließen, sobald die bereits getätigten Buchungen abgeschlossen sind.
13. Gerichtsstand und Vertragssprache
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Bei Streitigkeiten kann Cruise-Kompass nur an seinem Sitz verklagt werden. Für Klagen von Cruise-Kompass gegen den Reisenden/Anmelder ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage von Cruise-Kompass richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz von Cruise-Kompass maßgebend. Die Vertragssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache.
Cruise-Kompass | Oliver Götzinger
Schokoladenring 21
65795 Hattersheim
Stand: 29. November 2023